Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere aus den Bereichen der Hochtechnologie-Branche, der IKT-Branche und dem Gesundheitswesen (digital-health-Anwendungen), die Unterstützung solcher Unternehmen durch erlaubnisfreie Beratungsleistungen, die Untervermietung von Räumen an solche Unternehmen sowie die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.