Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung und die Unter-/Weitervermietung von Gewerbe- und Wohnimmobilien nebst deren Verwaltung sowie der Handel mit Kosmetik- und Medizinprodukten aller Art. Beteiligung an anderen Gesellschaften, Errichtung von Zweigniederlassungen.