Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eventmanagement und -marketing, das heißt, die Planung (Konzeption), Organisation, Durchführung (Realisation) und Auswertung von Events/Veranstaltungen jeglicher Art (z. B. Messen, Konferenzen, Verkaufspräsentationen, Investoren-Versammlungen, Pressekonferenzen, Sport- und Kulturveranstaltungen) sowie Catering, das heißt die Herstellung, Anlieferung, Bereitstellung bzw. Organisation und Beauftragung von Speisen und Getränken; die Eventberatung- und vermarktung nebst Event-Service. Des Weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften und die Beteiligung.