Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an Gesellschaften mit folgendem Unternehmensgegenstand: Errichtung, Bereitstellung und Betrieb von Gesundheits-, Freizeit- und Fitnesseinrichtungen für Unterhaltung und Zerstreuung auf eigene Rechnung sowie Verwaltung solcher Einrichtungen für Dritte. Gründung, Unterhaltung, Ausstattung und Betrieb von Gesundheits-, Schönheits-, Fitness und sonstigen Lifestyle Clubs. Kauf, Verkauf und Handel mit Sport- bzw. Freizeitkleidung und diesbezüglichen Ausrüstungsgegenständen. Genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere Geschäfte nach § 33c),33d) und 34c) Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.