Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Entwicklung und das Betreiben von Einrichtungen der Tagesbetreuung von Kindern einschließlich der baulichen Errichtung; die Durchführung von Familienbildungsmaßnahmen; die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Horten; die Förderung frühkindlicher Bildung; das Betreiben betreuter Wohnformen für Mutter/Vater und Kind; das Betreiben stationärer Betreuung für Kleinkinder und Säuglinge. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betreiben und Unterhaltung von Betreuungseinrichtungen und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.