Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen über Immobilien, Finanzierungen, grundstücksgleiche Rechte und gesetzliche Krankenversicherungen sowie die Anlagevermittlung und -beratung zu offenen Investmentvermögen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach den Bestimmungen des KWG bzw. des KAGB sind ausgeschlossen.