Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, deren Entwicklung und Verwaltung sowie die Bebauung, Sanierung, Instandhaltung von Grundstücken und alle damit verwandten Tätigkeiten; Wohnraumbewirtschaftung, Übernachtungs- und Gastgewerbe sowie alle damit verwandten Tätigkeiten, insbesondere auch der Betrieb und die Verwaltung von Hotels und anderen Übernachtungsmöglichkeiten wie auch Vermietung und Verpachtung sowie Vermittlung von Immobilien und Immobiliengelegenheiten nach Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO.