Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Generalunternehmer und Generalübernehmer im Bauhauptgewerbe, Bausausführung aller Art, Hoch- und Tiefbau, Erbringung von Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten, Sanierungsarbeiten, Putzarbeiten, Handel mit Metallen, Schrott, Baumaschinen und Geräten, Schneedienst und Gartenarbeit