Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, die Umsetzung, Planung und Realisierung von Investitionsprojekten aller Art im In- und Ausland, insbesondere durch Beteiligung an anderen Unternehmen, sowie die Bereitstellung von Management-Beratungsdienstleistungen, jeweils unter Ausschluss von Rechts-, Steuer- und Anlageberatung sowie Anlagevermittlung und anderen genehmigungspflichtigen Transaktionen nach dem KWG. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Verpachtung von Land, die Vermietung von Wohnungen und Gebäuden und deren erneute Vermietung, einschließlich in Form von anderen temporären Wohnstätten, die Bereitstellung von damit verbundenen Dienstleistungen und deren Verwaltung.