Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, die Übernahme, die Verwaltung und die Verwertung von Patenten, Lizenzen oder Rechten aller Art, insbesondere für pharmazeutische, biotechnologische und medizinische Produkte und Verfahren sowie die Vergabe von Lizenzen und Unterlizenzen.
Weiter der Großhandel mit Arzneimitteln jeglicher Art sowie die Erbringung von Entwicklungsleistungen zu Gunsten Dritter, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland.