Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der a) Handel und Vertrieb von Maschinen und Anlagen, insbesondere auf dem Gebiet der Hütten- und Stahlindustrie und Eisenbahnsektor, b) Handel und Vertrieb von Einzelmaschinen im Bereich Werkzeugmaschinen, c) Beratung und technische Betreuung für Vertrieb von Maschinen und Anlagen, d) Beratung für Internationale Geschäfte, Import und Export, e) Unternehmensbeteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.