Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere Beratung bei der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen einschließlich Werbung, Durchführung von Veranstaltungen, multimediale Vermarktung und Vermittlung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen (z.B. die Vermietung beweglicher Sachen). Die Beratung erstreckt sich ferner auf Markenführung- und Positionierung sowie Markenstrategie. Weiterhin die Beratung von Privatpersonen bei deren Selbstvermarktung.