Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, Sanierung und Rekonstruktion von Gebäuden, Erwerb und Handel mit Immobilien und der Betrieb von Einzelhandelsunternehmen, der Handel mit Baustoffen und Schüttgut nebst dazugehörender Transportleistungen sowie die Erbringung von Bauleistungen, von Mauer-, Beton- und Eisenflechtabeiten sowie Zimmer- und Abrissarbeiten, Trockenbau, Holz- und Bautenschutz.