Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Lösungen zur Personalgewinnung, die Erbringung von Services innerhalb des Interim Managements und der Personaldienstleistung sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich der Personal- und Organisationsberatung.