Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, sowie damit jeweils verbundene Geschäftsführungs- und Beratungsdienstleistungen; die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen im E-Commerce Bereich und das Halten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, auf eigene oder fremde Rechnung, insbesondere auf Grundlage von Treuhandverhältnissen, soweit hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind