Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten der Mitglieder der Gesellschafter vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland und in Österreich auf dem Gebiet des Vertriebsrechts oder auf mit dem Vertriebsrecht im Zusammenhang stehenden, artverwandten Rechtsgebieten.