Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Beratung, Planung, Projektierung und Bauüberwachung für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen jeglicher Art Ausgenommen hiervon Tätigkeiten, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedürfen;
b) haustechnische, bauwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Beratung und Überwachung einschließlich der Beratung über Finanzierung und Abwicklung jeglicher Art;
c) Projektüberwachung, Leitung und Abwicklung für haustechnische Anlagen und Bauvorhaben jeglicher Art, wobei die Gesellschaft auch als Generalunternehmer auftreten kann;
d) Vermittlungs-, Verwaltungs- und Organisationstätigkeit für die unter § 2 Ziffer 1 und 2 dieser Satzung genannten genannten Tätigkeiten.