Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, der Erwerb sowie die Beteiligung an Filmen und anderen audiovisuellen Produkten sowie allen weiteren, mit den Produktionen im Zusammenhang stehenden Produkten, wie Tonträger oder Merchandisingprodukten sowie die weltweite Verwertung von Rechten durch Lizensierung sowie Veräußerung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind vom Unternehmensgegenstand nicht erfasst.