Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen für in- und ausländische Auftraggeber in den Bereichen Akquise, Finanzen und Vertragsmanagement, ausgenommen alle Beratungstätigkeiten für die eine besondere Erlaubnispflicht insbesondere nach dem Kreditwesengesetz besteht. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen in- und ausländischen Gesellschaften beteiligen und ihre Geschäftsführung übernehmen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Ausführungen von lnkassodienstleistungen nach § 1 Abs.1 Rechtsdienstleistung Gesetz (RDG).