Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien sowie die Entwicklung von Grundstücken und Bauvorhaben durch Erbringung von Baumaßnahmen, Bauberatungs-, Bauplanungs-, Bauleitungs- und Baumanagementleistungen im eigenen oder fremden Namen und für eigene oder fremde Rechnung, jeweils auch als Generalübernehmer unter der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, Handwerksfirmen und Dienstleister sowie auch in Form von Bauträgerleistungen im Sinne des § 34c GewO, insoweit und auch im Übrigen erlaubnispflichtige Tätigkeiten, aber jeweils nur nach dem Vorliegen der erforderlichen Erlaubnisse, wobei Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetz und dem Kreditwesengesetz insgesamt ausgenommen sind.