Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen.
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist weiter das Verchartern von Wasserfahrzeugen, die Veranstaltung von Fortbildungsseminaren sowie die Übernahme der Funktion und Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators im Sinne von § 3 BaustellVO sowie alle mit den vorgenannten Gegenständen zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit diese genehmigungsfrei sind