Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art und der Nachweis von Abschlussmöglichkeiten von Verträgen über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art, einschließlich der Entwicklung und des Aufbaus neuer Vertriebswege hierfür. Sämtliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.