Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Verkauf von Software nebst Beratung, die Unternehmensberatung, Werbemaßnahmen auf diesem Gebiet, der Betrieb einer Internetseite und die Bereitstellung eines interaktiven Online-Marktplatzes für Softwareprodukte und -dienstleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Wartungsleistungen. Sämtliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich auf eigene Rechnungen und nur in dem Umfang durchgeführt werden, wie hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.