Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Begleitung von Privat- und Geschäftskunden in allen Fragen ihrer Finanz- und Vermögensplanung auf Basis von Honorar- und/oder Servicegebührenvereinbarungen, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften und die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an anderen Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche und in der Immobilienwirtschaft. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Führung der KAJETAN DEIL FINANZPROJEKTE GmbH & Co. KG als Komplementärin. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten i.S.d. KWG und des KAGB werden nicht ausgeübt.