Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung von Spielstätten, gastronomischen Betrieben, Internet-Cafés mit und ohne Alkoholausschank; der Groß- und Einzelhandel sowie die Aufstellung und Vermietung von Geldspielautomaten und Warenausgabeautomaten sowie deren Betrieb und deren Vermietung und Verpachtung; das Betreiben von Wettbüros.