Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung und Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, insbesondere zur Förderung, Beratung und Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, Seminaren und wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Themengebiet des Klimaschutzes, nachhaltige Mobilität und Stadtentwicklung sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in Deutschland, Europa und international, die Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgen oder mit Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereinigungen im Ausland, die ähnliche Ziele verfolgen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse werden zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung gesellt. Zur unmittelbaren Erfüllung des Zwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.