Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und die Vermarktung von Medieninhalten sowie die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von in- und ausländischen Internet-Plattformen, jeweils insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit digitalen Technologien, Unternehmensgründungen und Geschäftsmodellen sowie damit verbundene Beratung und Service-Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.