Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Marketing- und Agenturleistungen wie Grafikdesign und Public Relations (PR);
- Marktforschung und Beratungsleistungen irn Bereich E-Commerce, mit Ausnahme solcher Leistungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der Gewerbe- und/oder Handwerksordnung) erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind;
- Einzelhandel und Vertrieb von Produkten im Bereich von Nahrungsmitteln, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig sind.