Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Taxis und Mietwagen, die Organisation von Tagesausflugsfahrten und Ferienzielreisen, Personen- und Sachbeförderung jeglicher unkonzessionierter Art, die Organisation von Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen, der Verkehr mit Mietomnibussen,Dienstleistungen im Bereich IT Arbeitsvermittlung, Dienstleistungen im Bereich Firmenverwaltung, Organisation und Durchführung von Motorradreisen, sowie das Führen solcher Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.