Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Medienportalen im Internet für Nachrichten aus dem Finanzsektor, das Entwerfen und Betreiben von Nachrichtenportalen im Internet und weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel die Planung, Entwicklung und Herstellung von Programmen, Software und Anwendungen im Bereich der Handelssignalgenerierung, elektronischen Nachrichtenauswertung und deren Vermarktung und Vertrieb sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften.