Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Vermögen, die Vermietung und Verwaltung von (Ferien-)Wohnungen, der Betrieb eines Tagungszentrums und Ressorts, die Beteiligung an und Investitionen in Unternehmen und Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die erlaubnisfreie Beratung zu und Durchführung von Projekten und Geschäften im Bereich erneuerbarer Energien, Clean-tech, Umwelttechnologien und nachhaltiger Entwicklung.