Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, die bauliche Unterhaltung von Immobilien ausschließlich genehmigungspflichtiger Gewerke. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.