Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Erbringen von Entwicklungs- und Beratungsleistungen insbesondere Marktforschung, Geschäftsmodell-Entwicklung, Prototypen-Entwicklung sowie deren Betrieb und das Vertreiben von digitalen Diensten im eigenen Namen oder für Dritte sowie das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften im eigenen Namen oder im Namen von Dritten und deren Management ("Portfolio-Entwicklung")