Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung bei der Unternehmensführung, Effizienzsteigerung und Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie Unterstützung bei der operativen Einführung und Umsetzung von Geschäftsprozessen, Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, Betrieb elektronischer Kommunikationsplattformen, insbesondere im Musikbereich sowie Beteiligung an anderen Unternehmen, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung