Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Raumausstattung, insbesondere das Polstern und Bespannen von Möbeln, das Verlegen von textilen oder elastischen Bodenbelägen, den Entwurf und/oder die Verwirklichung von Fensterdekorationen, das Bekleiden von Wänden mit textilen Wandbespannungen oder Tapeten, die Herstellung und/oder Montage von Sicht-, Licht- oder Sonnenschutzvorrichtungen, Auswahl von passenden Bodenbelägen, Wandbekleidungen, Vorhänge oder Jalousien und Polstermöbel unter Berücksichtigung der jeweiligen Kundenwünsche sowie die Herstellung von Polstern.