Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf von Materiellen und immateriellen Gütern, mobilen und immobilen Gegenständen und Wirtschaftsgütern, insbesondere Fahrzeuge sowie Einrichtungsgegenständen, Kommunikationsgeräten und Computern, Accessoires, Schmuck und Kunstobjekten sowie Immobilien; die Vermittlung von Leasingverträgen, Mietverträgen und Mietkaufverträgen sowie die Vornahme aller hiermit in Verbindung stehender Geschäfte; die Vermietung von ausgestatteten Räumen, von beweglichen Sachen der im ersten Anstrich genannten Art, Vermietung von Veranstaltungs- und Lehrbedarf.