Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, dazu gehören der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken zum langfristigen Verbleib, die Bebauung von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Grundstücksteilen an Dritte zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken,die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften sowie die Beratung von Investoren bei direkten und undirekten lmmobilienanlagen im In- und Ausland, wobei erlaubnispfllchtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden, ebenso die Beteiligung und sonstige Investments in Gesellschaften jeglicher Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.