Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Personalmanagements, insbesondere laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sowie damit einhergehende Beratungsleistungen im Sinne des § 5 RDG, ferner Datenverarbeitungs-, Versicherungs- sowie Personalvermittlungsdienstleistungen soweit diese keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf.