Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck des Unternehmens ist der Betrieb einer Kindertagesstätte im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 7 AO.
Das Ziel, der Gegenstand des Unternehmens ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit den Zielen der theoretischen und praktischen Förderung pädagogischer Arbeit mit Kindern durch eine selbstverwaltete Kindertagesstätte, Förderung der Jugendhilfe; dabei ist die Tätigkeit folgenden pädagogischen Grundsätzen verpflichtet: Berliner Bildungsprogramm, Projektarbeit, vorschulische Bildung.