Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf, die Vermietung, und die Verwertung von Immobilien auf eigene Rechnung; sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer und die Erbringung von Managementdienstleistungen und Projektsteuerung für Dritte, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten; ferner das Bauträgergeschäft und die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Miet- oder Pachtverträge; und der Handel, Import und Export, Kauf und Verkauf von Wein und alkoholischen Getränken sowie von Lebensmittlen und die Vermittlung von derartigen Geschäften; und die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte; schließlich der Handel mit Kunstwerken.