Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Dienstleistung, Produktion, Veredelung und Vertrieb von elektronischen Geräten und Komponenten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck im Rahmen des Gegenstands des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann insbesondere im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, solche Unternehmen erwerben, gründen und solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Sie kann den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen übertragen.