Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten sowie Ankauf und Verkauf von Immobilien, Handel mit Immobilien und Anteilen an Immobiliengesellschaften, Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen an Unternehmen, ferner die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften, weiterhin das Gründen und Verwalten von Tochtergesellschaften sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften oder Immobilien und grundstücksgleicher Rechte