Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, das Management, die Entwicklung, der Betrieb, die Verbesserung und der Besitz des Grundbesitzes sowie die Ausübung aller für das Vorgenannte vorteilhaften Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf keinen anderen Zweck als diesen verfolgen, es sei denn, die Investoren haben einstimmig etwas anderes genehmigt. Ausdrücklich ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO.