Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Nutzung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes (einschließlich der Vermietung dieses) und anderer Vermögenswerte, jedoch nicht für Dritte und unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG und sonstiger, insbesondere gewerblicher Tätigkeit (unter Einschluss des Erwerbes von Beteiligungen und sonstigen, gewerblichen Handlungen und Maßnahmen)