Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Verwaltung sowie die Verwertung von Beteiligungen an Grundstücken und deren Entwicklung, Bebauung und Verpachtung einschließlich aller damit zusammenhängender Tätigkeiten. Insbesondere ist es Gegenstand der Gesellschaft, sich an anderen Gesellschaften mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gesellschaftsgegenstand zu beteiligen, insbesondere an Gesellschaften in der Form von Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Die Gesellschaft wird ausschließlich im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte tätig.