Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin sie ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der HTA Bau GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Durchführung von Trockenbau, Projektsteuerung im Hinblick auf die Errichtung von Bauvorhaben als Generalunternehmer sowie die Vergabe von weiteren handwerklichen Tätigkeiten als Subunternehmer ist.