Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens zur langfristigen Vermögensanlage, -bildung und -sicherung in der Familie, insbesondere auch zugunsten von Abkömmlingen der heutigen Gesellschafter, einschließlich der langfristigen Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen an diese.