Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufführung von musikalischen Darbietungen und Konzerten, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Veranstaltungsmanagement und -beratung, Herstellung und Vertrieb von Bild- und Tonmedien, Merchandising, Verlagsgeschäfte aller Art, insbesondere Verwertung von Urheberrechten, Künstler- und Musikberatung, Lizenzvergabe und Einziehung von Lizenzgebühren.