Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung und Vermittlung von Lohnabrechnungsdienstleistungen. Dies beinhaltet den Betrieb eines Dienstleistungsrechenzentrums sowie hiermit verbundene Dienstleistungen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die Erbringung der laufenden Lohnabrechnung einschließlich der Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die Erfassung und Verarbeitung von Daten und der Vertrieb der Auswertungen; weitere Tätigkeiten sind Bescheinigungs- und Meldewesen, EDV-Dienstleistungen und Unternehmensberatung. Sämtliche Tätigkeiten dürfen ausschließlich auf eigene Rechnung und nicht auf Rechnung Dritter und nur in dem Umfang durchgeführt werden, wie hierfür keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.