Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Bürodienstleistungen für Dritte (einschließlich Fahr- und Botendiensten, dem Erfassen laufender Geschäftsvorfälle, der Erstellung von Lohnabrechnungen); Unternehmensberatung (einschließlich der Durchführung von Unternehmer- und Mitarbeiterschulungen); Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die den vorgenannten sowie unmittelbar verwandten Geschäften dienlich sind.